Wohnheim
Selbstständiges Wohnen

In dieser Wohnform muß die vorliegende Behinderung ein selbständiges Wohnen ohne Personalbetreuung ermöglichen. Notwendige Pflegehilfen können separat, z.B. bei Reha-Mobil, eingekauft werden.
Sobald ein selbständiges Wohnen nicht mehr möglich ist, kann nach Kostenzusage durch den örtlichen Sozialhilfeträger eine Übernahme in das betreute Wohnen oder das Wohnheim bei gleichzeitigem Verbleib im gleichen Appartement erfolgen.
Zur Zeit leben zwei Bewohnerinnen selbständig in der Wohngemeinschaft Westpfalz.

