Unser Leitbild
Die Mauritius-Schule Zweibrücken - Wattweiler ist eine private Förderschule in Trägerschaft des Gemeinschaftswerks für Menschen mit Behinderungen GmbH mit Sitz in Landstuhl. Gegründet wurde die Schule im Jahre 1973 durch einen Vertrag der beiden Gesellschafter des Gemeinschaftswerks - dem Caritasverband der Diözese Speyer und der Evangelischen Heimstiftung Pfalz - mit der Stadt Zweibrücken sowie den Verbandsgemeinden Zweibrücken-Land und Wallhalben.Unsere Einrichtung trägt die Bezeichnung:
Private Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (Förderschule)
- Die Mauritius-Schule ist eine Schule zur Förderung geistig- und körperbehinderter Kinder.
- Wir leiten unseren Auftrag von der Würde des Menschen mit Behinderung ab und arbeiten in christlicher Verpflichtung des Dienstes am Mitmenschen.
- Unsere Schule versteht sich als Lebens-, Lern- und Handlungsraum behinderter Menschen.
- Wir gehen in differenzierten Förderangeboten auf den einzelnen Schüler ein.
- Jeder Schüler soll zu größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung geführt werden. Schwerstbehinderte Schüler erfahren geeignete Anreize zu ihrer Entwicklung und Förderpflege.
- Wir legen auf die Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schüler größten Wert.
- Das Bemühen um Integration in die Gesellschaft ist uns ein großes Anliegen. Dazu dienen Partnerschaften mit anderen Schulen und Vereinen sowie die Betreuung von Einzelintegrationsmaßnahmen in Regelschulen.
- Das Lehrpersonal begegnet sich untereinander mit Offenheit und Freundlichkeit. Lehrkräfte arbeiten eigenverantwortlich im Team zusammen und erweitern ihre fachliche Kompetenz durch ständige Fortbildung.
- Unsere Schule wird transparent und kooperativ geleitet. Wichtig ist eine stetige Weiterentwicklung.
- Der Erziehungs- und Bildungsauftrag unserer Schule leitet sich ab aus
- der Würde des Menschen mit Behinderung
- dem christlichen Auftrag des liebevollen Dienstes am Mitmenschen
- dem Förderbedarf und Bedürfnissen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
- den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (Schulgesetz Rheinland-Pfalz, Privatschulgesetz, Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen)
Die Schule, verstanden als "kind- und schülergerechter Lebens-, Lern- und Handlungsraum", berücksichtigt den "individuellen Entwicklungsstand der Schüler". Sie stellt Lernangebote bereit, die individuelles und gemeinsames Lernen ermöglichen und den Schülern ein sinnerfülltes und weitmöglich eigenständiges Leben ermöglichen. Schule hat die Gesamtpersönlichkeit des Menschen im Blickfeld und vermittelt Kenntnisse, Einsichten, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Arbeitsformen. Im Falle schwerster Behinderung geht es in der Pflegesituation auch um die Erfüllung vitalster Grundbedürfnisse.

