Organisation und Leitung der Einrichtungen
Kooperation ist die Grundlage zur Umsetzung des Leitbildes des GfMB und zur Verwirklichung der Ziele der einzelnen Einrichtungen.
Das Zusammenwirken der einzelnen Stellen und Dienste aus den verschiedenen Fachbereichen erfolgt mit größtmöglicher Transparenz, um Entscheidungsprozesse verstehbar zu machen und Kooperation zu erleichtern.
Im Interesse der in den Einrichtungen tätigen Menschen ermöglichen klare Organisationsstrukturen ein stabiles Gerüst und Verlässlichkeit nach innen und außen.
Es ist Aufgabe der Leitung, durch Delegation und Zielvereinbarungen die Verantwortlichkeit und den Handlungsspielraum der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu stärken, mit der Verpflichtung, die Interessen der Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen und die relevanten Systembedingungen zu beachten.
Leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind durch ihre Aufgabenstellung
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dem Menschen mit Behinderung
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den Bedürfnissen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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den Leitbild des Gemeinschaftswerkes
in loyaler Weise verpflichtet. Sie orientieren sich an den Führungsleitlinien des Gemeinschaftswerkes und sind für die wirtschaftliche Geschäftsführung mitverantwortlich.

